Mit dem Bundesausbildungsfördergesetz, kurz BAföG genannt, soll jeder in die Lage versetzt werden, an einer Universität oder Fachhochschule zu studieren. Die Geldleistungen sollen die Grundbedürfnisse finanziell abdecken.
Grundsätzliche Voraussetzungen für BAföG
Um BAföG zu erhalten muss man an einer zugelassenen Universität, Fachhochschule oder Akademie studieren. Neben der Förderung in Deutschland kann auch ein Studium in der EU oder der Schweiz gefördert werden. Auch wer einen Teil seines Studiums im Ausland absolviert kann gefördert werden.
Darüber hinaus gibt es noch persönliche Voraussetzungen. So erhält nur der BAföG, der auch in der Lage ist, das Studium erfolgreich zu absolvieren und einen Abschluss zu erzielen. Dafür muss man regelmäßig die Ausbildungsstätte besuchen und Prüfungen ablegen. Keine Sorge: Wer mal eine Prüfung vermasseln sollte ist dennoch weiterhin leistungsberechtigt. Nach fünf Semestern muss nachgewiesen werden, dass man mindestens den Leistungsstand des 4. Semesters erreicht hat.
Weitere Voraussetzungen und BAföG beantragen
Darüber hinaus gibt es noch weitere Voraussetzungen, die aber weniger nebulös sind. So muss man zum Beginn des Ausbildungsabschnitts jünger als 30 Jahre alt sein sowie Deutscher im Sinne des Grundgesetzes. Ausländer benötigen für eine Förderung einen Aufenthaltsrecht, welches von der Ausbildung unabhängig sein muss. Wer älter als 30 ist kann bestimmte Lebensabschnitte wie Kindeserziehung anrechnen lassen, so dass auch darüber hinaus eine Förderung möglich ist. Wer einen Masterstudiengang absolvieren will darf höchstens 35 Jahre alt sein, um BAföG zu erhalten.
Um BAföG zu beantragen muss ein voll ausgefüllter und unterschriebener Antrag eingereicht werden. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, bei dem die Anträge abgeholt werden können. Man findet sie auch im Internet. Bei Hochschulen und Fachhochschulen ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung das örtliche Studentenwerk.
Die Höhe des BAföG
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und frist- und formgerecht einen Antrag stellt erhält dennoch nicht zwingend BAföG. Die Höhe der Förderung hängt nämlich von weiteren persönlichen Gegebenheiten ab. Ist der eigene Verdienst zu hoch kann die Förderung gekürzt werden. Das selbe gilt bei den Eltern, wobei unter engen Voraussetzungen auch eine elternunabhängige Förderung möglich ist. Vermögen wird ebenso angerechnet.
Wer noch bei seinen Eltern wohnt hat einen Anspruch auf 422 €, mit eigener Wohnung hingegen 597 €. Wer eine eigene Krankenversicherung besitzt, beispielsweise weil kein Recht auf eine Familienversicherung besteht, erhält jeweils 73 € zusätzlich. Dazu darf man, wenn man bei einem Arbeitgeber angestellt ist, durchschnittlich 450 € monatlich dazuverdienen. Alles, was darüber hinaus geht, wird entsprechend angerechnet und reduziert die Förderungshöhe.